Übersicht verdi-Versichertenälteste bzw. -berater

31. Dezember 2018. (ud) Die Gewerkschaft ver.di hat im Internet wieder eine Übersicht über alle Versichertenälteste bzw. -berater veröffentlicht, die von ver.di für diese ehrenamtliche Tätigkeit vorgeschlagen wurden.  Damit wird deutlich aufgezeigt, welchen Service die Gewerkschaften allen versicherten Arbeitnehmern/innen und Rentern/innen kostenlos anbieten.

 

Die Internetanschrift lautet:

https://arbeitsmarkt-undsozialpolitik.verdi.de/service/versichertenberatung

 


Frohe Weihnachten und ein glückliches neues Jahr

18. Dezember 2018. (ud) Ich wünsche allen Reinbeker Rentenversicherten ein fröhliches und friedliches Weihnachtsfest und einen glücklichen Start ins Neue Jahr 2019. Bleiben Sie gesund.

Ich bedanke mich bei den fast 370 Antragstellern/innen, die im Jahr 2018 bei mir im Reinbeker Rathaus Anträge auf Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten sowie auf Kontenklärungen gestellt haben. Vielen Dank für das Vertrauen, das Sie mir entgegengebracht haben.

 

 


Geschafft

12.Dezember 2018. (ud) Die Arbeit im Jahr 2018 ist geschafft. Am Dienstag, 11.12.2018, fand der letzte Sprechtag  in diesem Jahr für Rentenanträge von mir im Reinbeker Rathaus statt. Früher hatte ich zum Jahresende gerne die Beratungsstatistik für das abgelaufene Jahr in der Lokalpresse veröffentlicht. Seit der letzten Schulungsveranstaltung wurde uns von der DRV Nord mitgeteilt, dass die Pressestelle die Öffentlichkeitsarbeit für uns ehrenamtliche Versichertenälteste übernimmt. Na, dann wollen wir mal sehen, was die DRV Pressestelle Nord daraus macht.

 


Rentenbeginn 2019

22. November 2018. (ud)  Wer 2019 in Rente gehen möchte muss folgendes beachten:

Regelaltersrente für Menschen, die das 65. Lebensjahr erreichen: Rentenbeginn mit 65 Jahren und 8 Monaten

Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Jahre Versicherungszeit haben, und 1956 geboren sind: Rentenbeginn mit 63 Jahren und 8 Monaten (keine Abschläge, aber ein früherer Rentenbeginn ist nicht möglich)

Altersrente für langjährig Versicherte, die mindestens 35 Versicherungsjahre haben, 1956 geboren, können mit 63 Jahren frühestens in Rente gehen (Achtung: Abschläge 9,9 %); für jeden Monat vor der Regelaltersrente Abschlag von 0,3 %

Altersrente für Schwerbehinderte, mindestens 35 Versicherungsjahre, GdB von mindestens 50, 1958 geboren - frühester Rentenbeginn mit 61 Jahren (Abschlag von 10,8 %); die Regelsaltersrente für diesen Schwerbehinderten liegt bei 64 Jahren.

 


Wichtiger Hinweis: Bitte geänderte Termine zum Jahreswechsel beachten

08. November 2018. (ud) In meinen Sprechstunden zum Jahreswechsel 2018/2019 gibt es folgende Veränderungen: Die letzte Sprechstunde dieses Jahres findet am Dienstag, 11. Dezember 2018 im Reinbeker Rathaus statt und im Januar startet die erste Sprechstunde in neuen Jahr am Montag, 14. Januar 2019.

 


Gute Nachricht

07. November 2018. (ud) Es gibt eine gute Nachricht für Rentner/innen. Eine Sprecherin der Rentenversicherung bestätigte jetzt, dass zum 01. Juli 2019 die gesetzlichen Renten in Westdeutschland um über drei Prozent steigen werden.

 


Was ist da eigentlich los?

24. Oktober 2018. (ud) Sucht ein Versicherter oder eine Versicherte der Rentenversicherung in Hamburg-Bergedorf (PLZ 21029 oder 21031) einen ortsnahen Versichertenberater/Versichertenältesten, um einen Rentenantrag zu stellen, dann werden zehn Namen aufgerufen. Aber nicht ein einziger aus Bergedorf sondern aus Reinbek, Escheburg, Glinde, Geesthacht, Marschacht, Stapelfeld oder dem Landkreis Harburg.

 

Der Service der Deutschen Rentenversicherung in dem Bezirk Bergedorf mit rund 250.000 Einwohnern ist grottenschlecht und widerspricht völlig dem Dienstleistungsgedanken. Die Grüppchen in der Selbstverwaltung der DRV Bund tragen die Verantwortung für diesen Missstand, denn sie scheinen auf Grund von fehlendem Personal nicht in der Lage zu sein, die Aufgaben als ehrenamtliche Versichertenberater wahrzunehmen. Vielleicht sollte der Gesetzgeber ihnen bei der nächsten Sozialwahl die Kandidatur wegen Personalmangels untersagen. Manche Versicherte wenden sich dann an die schleswig-holsteinischen Versichertenältesten. Ich handhabe das legitim völlig willkürlich: Klingt ein Versicherter am Telefon sympatisch, nehme ich den Termin an. Wenn ich keine Lust habe, verweise ich die Ratsuchenden an die DRV in Hamburg (Millerntorplatz oder Friedrich-Ebert-Damm) mit dem Hinweis, dass ich für den Kreis Stormarn gewählt bin und nicht für Hamburg.

 

Die Pressestelle der DRV Nord setzt da noch ein i-Pünktchen drauf: "Der Bundesrechnungshof hat die Rentenversicherungs-Träger im Gegenteil ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Arbeit auf die kommunalen Versicherungsämter zurückverlagert werden sollte." - Na, dann warten sie mal auf den berühmten St. Nimmerleinstag!

 


Rente: Mehr Geld für Mütter

09. Oktober 2018. (ud) Auf der Homepage des DGB wird mitgeteilt, dass ab 2019 "Müttern mit Kindern, die vor 1992 geboren sind, ab 2019 ein halber Rentenpunkt mehr anerkannt wird. Mütter, deren Kinder nach 1992 geboren sind, werden künftig drei Jahre angerechnet." Letzteres ist allerdings nicht neu, denn für ab 1992 geborene Kinder sind bereits jetzt schon drei Jahre in der Rente anerkannt (2018: Drei  Jahre sind rund 96 € Rente pro Monat).  Die "Wohltat" des Gesetzgebers (einen halben Rentenpunkt) hat also einen Gegenwert von rund 16 EUR pro Monat pro Kind vor 1992 geboren.

 


Wer ist zuständig?

25. September 2018. (ud) Sie wollen einen Rentenantrag stellen. Wissen Sie, an wen oder an welche Stelle Sie sich wenden können oder müssen?

Sie haben glücklicherweise eine Broschüre der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zur Hand. Da lesen Sie u.a. "Auch bei den Versicherungsämtern der Städte und Gemeinden können Sie Ihren Rentenantrag stellen, Vordrucke erhalten oder Ihre Versicherungsunterlagen weiterleiten lassen."

Oh, Vorsicht. Sie wohnen in Reinbek. Da gilt dies nicht. Ein Versicherungsamt, wie es die DRV in allen ihren Broschüren beschreibt, gibt es in der Stadt nicht. Die Stadt bestätigt Ihnen auch nicht, dass Ihre Kopien, die Sie an die Rentenversicherung schicken müssen, mit dem Original übereinstimmen. In Rentensachen tut die Stadt Reinbek nichts für Sie. Es existiert, so der Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein, in der Kreisverwaltung im Kreis Stormarn ein Fachdienst, der sich Sonstige soziale Leistungen nennt. Also fahren Sie 42 km, um Ihren Rentenantrag in der Kreisstadt Bad Oldesloe aufnehmen zu lassen?

Nein, Sie sind clever. Sie haben in den örtlichen Zeitungen gelesen, Freunde, Nachbarn und Arbeitskollegen oder Beerdigungsinstitute haben Sie darauf aufmerksam gemacht, es gibt ehrenamtliche Versichertenälteste. Das sind ortsnahe Vertrauenspersonen der DRV, die vom DGB bzw. seinen Mitgliedsgewerkschaften vorgeschlagen und von der Vertreterversammlung für die Dauer von sechs Jahren gewählt werden, die Ihnen kostenlos bei der Antragstellung behilflich sind.

Sie sagen: Das ist toll !!!

 


Terminabsagen

27. August 2018. (ud) An den Montagen im September 2018 finden im Reinbeker Rathaus keine Sprechstunden von mir statt. Am letzten Donnerstag Ende September habe ich dann wieder Antragstermine frei. Per eMail bin ich erreichbar. Ebenso per Telefon - Rückruf jeweils ab 16:00 Uhr.


Keine Sprechstunden

02. August 2018. (ud) Am Montag. 06.08.2018 findet im Reinbeker Rathaus keine Renten-Sprechstunde statt. Der Grund: Die DRV Nord führt im Bildungszentrum Reinfeld eine Weiterbildungsmaßnahme für alle ehrenamtlichen Versichertenältesten aus Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern durch, damit sie auf dem neuesten Stand des Rentenrechts ihre Arbeit ausüben können.

 


Ärgerlich

01. August 2018. (ud) Das Jobcenter ist mit viel Energie dabei, seine Zahlen nach unten zu drücken. So werden kranke Arbeitnehmer/innen vom Jobcenter gerne zur (Erwerbsminderungs-)Rente geschickt, damit die Ausgaben vom steuerfinanzierten Jobcenter zur beitragsfinanzierten Rentenversicherung übergehen.

 

Das Ärgerliche ist: Selbst wenn die Versicherten dem Jobcenter ihre Rentenauskunft zeigen, wo zum Beispiel explizit nachzulesen ist, dass aus versicherungsrechtlichen Gründen keine Erwerbsminderungsrente gezahlt werden kann, müssen diese Menschen einen Antrag stellen. Das Jobcenter will einen offiziellen Brief der Rentenversicherung haben, in dem steht, das kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht. Dafür wird das "große Rad" der Bürokratie gedreht. Als ehrenamtlicher Versichertenältester empfinde ich dies als "Zeitdiebstahl", denn ich könnte in dieser Zeit z.B. Altersrenten aufnehmen. Warum kann oder darf das Jobcenter nicht die Rentenversicherung direkt befragen, ob für den Versicherten überhaupt ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht?

 


Renten-Antragszahlen explodieren

01. August 2018. (ud) In den ersten sieben Monaten dieses Jahres habe ich 223 Rentenanträge in meinen Sprechstunden im Reinbeker Rathaus aufgenommen. Das sind 100 Anträge mehr als im Vorjahr. Der Grund für die explodierenden Zahlen: Versichertenberater der DRV Bund in Neuschönningstedt, Oststeinbek und Wentorf sowie in Bergedorf haben ihre Funktionen aufgegeben und die vorschlagenden Verbände konnten vermutlich aus Personalmangel keine neuen ehrenamtlichen Berater nominieren. Jetzt landen also viele Versicherten aus diesen Orten bei mir. Herzlich willkommen. Ich helfe ihnen gerne. Übrigens: Die DRV Nord hat im Kreis Stormarn jetzt mit fünf Versichertenältesten soviele wie noch nie. Der DGB und die Gewerkschaften nehmen ihre Verantwortung als Selbstverwalter in der DRV für die Versicherten ernst.

 


Es werden wieder Anträge aufgenommen

16. Juli 2018. (ud) Der Urlaub ist vorbei und es werden ab sofort wieder Rentenanträge nach Terminvereinbarung aufgenommen. Aber erst einmal müssen 85 Telefonanrufe der vergangenen zwei Wochen abgearbeitet werden.

 


Achtung: Wichtiger Hinweis - Keine Sprechstunden im Reinbeker Rathaus

22. Juni 2018. (ud) Ein wichtiger Hinweis: Die Sprechstunden für die Rentenversicherten im Reinbeker Rathaus finden am 02., 09. und 16. Juli 2018 nicht statt.

 


Soziale Demokratie?

21. Juni 2018. (ud) Die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung, bei der alle sechs Jahre die Versicherten die Gelegenheit haben, die Mitglieder der Vertreterversammlung zu wählen (aber nicht bei allen Trägern findet eine sog. "Urwahl" statt), wird oft überhöht als soziale Demokratie bezeichnet. In Wirklichkeit geht es um Interessenvertretung. Dem Versicherten oftmals völlig unbekannte Gruppierungen  mit wohlklingenden Namen, deren Leistungen für die Versicherten gleichfalls im Verborgenen bleiben, stellen sich zur Wahl.  Die Vereine mögen noch Vertreter für die Vertreterversammlung finden, aber an der Basis, wo die Arbeit für die Versicherten gemacht werden muss, da finden sie keine Leute mehr. Ich mache zur Zeit die Erfahrung, dass um mich herum viele Versichertenberater der DRV Bund aufgegeben haben und die Gruppierungen, von denen sie mal bestimmt wurden, finden keine Nachfolger. Die Versicherten der Rentenversicherung landen nun bei mir. Herzlich willkommen! Aber mein Vorschlag: Diese angeblich sozialpolitischen Organisationen, die keine Versichertenberater mehr aufstellen können, sollte bei der nächsten Sozialwahl ausgeschlossen werden. Die von der Urwahl betroffenen gesetzlichen Versicherungen würden dadurch zig Millionen Euros an Wahlwerbungskosten sparen.

 


Panik adè

07.Juni2018. (ud) Viele zukünftige Rentner/innen haben Angst vor der Rente. Professor Gerd Bosbach sagt in dem Magazin der Deutschen Rentenversicherung "Zukunft jetzt", Ausgabe 2/2018, Seite 24 ff. "Es wird Panik verbreitet. Unterschätzt werden hingegen Wirtschaftswachstum und Produktivitätsfortschritt. Die Frage ist deshalb nicht, ob wir mehr Geld für unsere Senioren ausgeben können - sondern ob wir das wollen."

 

"Ich habe überhaupt keinen Zweifel, dass Generationenvertrag und gesetzliche Rentenversicherung auch in Zukunft verlässlich funktionieren können. Vorausgesetzt ist natürlich, dass ihr die Politik nicht die Finanzierungsquellen trockenlegt."

 

 


Renteninformationen des DGB

06. Juni 2018. (ud) Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist in der sog. Rentenreformkommission der Bundesregierung vertreten. Wir sollten den DGB in dieser Aufgabe den Rücken stärken, denn er vertritt unsere Interessen für eine starke, nachhaltige gesetzliche Rentenversicherung zur Verhinderung von Altersarmut.

 

Der DGB hat eine eigene Internetseite dazu eingerichtet. Ohne Verantwortung für den Inhalt geben wir die Anschrift bekannt:

http://www.rentenkommission.de

 

 


Keine Ruhe in der Rentendiskussion

06. Juni 2018. (ud) In der öffentlichen Diskussion über die Renten gibt es keine Ruhe. Die Fronten sind nach wie vor verhärtet: Einerseits gibt es die Befürworter der privaten, gewinnorientierten Versicherung, die die gesetzliche Rente zerreden und das Vertrauen der Versicherten in die Rente erschüttern wollen; andererseits gibt es diejenigen, die die gesetzliche Rente stabilisieren möchten, weil sie den meisten Menschen Schutz vor Altersarmut bietet.

 

In der Diskussion und in der Medienberichterstattung überwiegt der subjektive Eindruck, es gibt mehr, die der gesetzlichen Rente Schaden zufügen wollen als diejenigen, die sie stärken wollen. Unverhohlen fordert die private Versicherungswirtschaft die Stärkung der privaten Altersvorsorge. Für die Mehrheit der Menschen wäre es besser, alle finanziellen Unterstützungsmaßnahmen auf die gesetzliche Rentenversicherung zu konzentrieren statt die Mittel nach dem Gießkannenprinzip auf alle Formen der Altersvorsorge auszugießen.

 

Wichtig ist jetzt, die Diskussionen aufmerksam zu beobachten, die verschiedenen Vorschläge abzuwägen und sich gegebenenfalls in die politische Diskussion einzuschalten. Die DGB-Gewerkschaften und der Sozialverband SoVD sind hierbei Partner an der Seite der Versicherten.

 

 


Kommune schränkt Leistungen ein

02. Mai 2018. (ud) Bislang hatte die Verwaltung der Stadt Reinbek Kopien von Dokumenten, die Versicherte an die Rentenversicherung schicken müssen (z.B. Zeugnisse, Ausbildungsverträge, Geburtsurkunden etc.),  bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Das macht sie nicht mehr! Sie verweist diese Versicherten nun an den Versichertenältesten in Reinbek.

 

Also wird schon wieder Verwaltungsarbeit von der Bürokratie auf die ehrenamtlichen Mitarbeiter, hier Versichertenälteste, abgewälzt. Die Dienstleistung der Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger wird immer schlechter. Wozu braucht der Bürger die Verwaltung noch? Sie macht sich immer mehr entbehrlich.

 

Eines Tages ist hauptberufliches Personal bei den Kommunen (und den Rentenversicherungsträgern) weitestgehend überflüssig. Ehrenamtliche, elektronische Verwaltung und Algorithmen übernehmen die Jobs. Ob dadurch allerdings die Renten steigen ist mehr als zweifelhaft.

 

 


Mehr ehrenamtliche Versichertenälteste oder mehr hauptberufliche Berater

20. April 2018. (ud) Es tut sich was. Vor wenigen Tagen hatte ich mich auf meiner Facebook-Seite beschwert, dass die Rentenversicherung (DRV) in Hamburg die Versicherten zu den ehrenamtlichen Versichertenältesten ins Hamburger Umland schickt. Seit Jahren hat die DRV in Hamburg für die Versicherten zuwenig Berater (Wartezeit zwischen 3 und 6 Monaten). Die Gewerkschaft ver.di in Hamburg hat diesen Missstand jetzt aufgegriffen und die Selbstverwalter aufgefordert, zu handeln.

 

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, den Beratungsnotstand in Hamburg und dem Hamburger Umland aufzuheben: Die DRV stellt mehr hauptberufliche Berater ein oder in Hamburg werden, so wie in Schleswig-Holstein, ehrenamtliche Versichertenälteste gewählt.

 

Uwe Polkaehn, DGB Bezirksvorsitzender Nord, hat auf die ver.di-Initiative reagiert. Am 27. April kommt das Thema auf die Vorstandssitzung der DRV Nord. Der stellvertretende Geschäftsführer soll eine Sachstandsvorlage erarbeiten. Da sind wir sehr gespannt, was dabei herauskommt.

 

Da jede Lösung Zeit braucht, gebe ich hier schon einmal bekannt, in meinen Sprechstunden werde ich ab sofort keine Hamburger Versicherten mehr annehmen. Nur die Hamburger, die in Reinbeker Betrieben arbeiten, können bei mir noch Rentenanträge aufgeben. Ansonsten volle Kraft voraus für die schleswig-holsteinischen Versicherten, die bei mir überwiegend aus Reinbek, Glinde, Barsbüttel, Oststeinbek, Wentorf, Börnsen, Wohltorf und Aumühle kommen.

 

PS. Der örtliche Personalrat der DRV Neubrandenburg schreibt in seinem Informationsblatt 06/2018, dass in Meck-Pomm von 31 regionalen Auskunfts- und Beratungsstellen inzwischen 21 Beratungsstellen geschlossen wurden. Jede Schließung wurde mit zu hohen Kosten begründet. So ist es, betriebswirtschaftliches Denken und kapitalistische Unternehmensführungen haben auch in der Sozialversicherung Einzug gehalten. Schlechter Service (z.B. lange Wartezeiten) hat für die DRV insofern keine Nachteile, weil die Versicherten nicht weglaufen können. Sie bleiben sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.

 

 


Wachsende Zahl von Anträgen

07. April 2018. (ud) Seit Anfang dieses Jahres ist die Zahl der Rentenanträge (Altersrenten, Hinterbliebenenrenten, Erwerbsminderungsrenten) stark angestiegen. Da Anträge immer vorrangig zu behandeln sind, ist die Zeit für reine Informationsgespräche knapper geworden. Erfahrungsgemäß lassen sich sehr viele Anfragen, z.B. wann kann ich frühestens in Rente gehen oder wie hoch sind meine Abzüge?, bereits am Telefon beantworten. Bereiten Sie sich auf dieses Telefongespräch vor, in dem Sie Ihren Versicherungsverlauf, der alle relevanten Daten enthält, bereit halten. Dann kann ich Ihnen Ihre Fragen schnell und unbürokratisch beantworten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

 


Versichertenälteste und -berater trafen sich zum Meinungsaustausch

17. Februar 2018. (ud) Die Gewerkschaft ver.di Hamburg hat Versichertenälteste und -berater aus der Metropolregion Hamburg zum ersten Mal zu einem  Informationsaustausch nach der Sozialwahl 2017 ins Hamburger Gewerkschaftshaus am Besenbinderhof eingeladen. Erfahrung informierte Neue über die Praxis.

 

Die DRV Nord geht dazu über, dass alle Versichertenälteste Anträge elektronisch aufnehmen. Hierzu wird auf den Laptop von der Rentenversicherung ein Expertenprogramm aufgespielt, dass sämtliche Formulare und Erläuterungen enthält. Auch können elektronisch Anmerkungen gemacht werden, wenn Versicherte nicht immer alle erforderlichen Daten präzise zur Hand haben. Die Versichertenältesten der DRV Nord werden in einem eintägigen Seminar an der e-Akte geschult. Alle im Dezember 2017 von den Vertreterversammlungen der jeweiligen Träger gewählten Versichertenältesten/ -berater müssen erst eine einwöchige Grundausbildung mitmachen, bevor sie auf die Versicherten "losgelassen" werden.

Auf dem Bild , zweiter von links Versichertenältester Holger Hannemann (Ahrensburg), fünfter von links Versichertenältester Helmut Uder (Reinbek)

 

 


ver.di lädt ein

13. Februar 2018. (ud) Der Landesverband Hamburg der Gewerkschaft ver.di lädt am Freitag, 16. Februar 2018 alle Versichertenältesten/ Versichertenberater in der Metropolregion Hamburg in das Hamburger Gewerkschaftshaus ein - ein Treffen zum Kennenlernen, Erfahrungsautausch und Diskussion, wie der Informationsaustausch verbessert werden kann. Das ist eine gute Idee von ver.di, denn in der Regel kennen sich die Versichertenältesten vor Ort nicht sondern jeder arbeitet in seinem Bezirk alleine vor sich hin. Die fachliche Qualifikation wird den Versichertenältesten/ Versichertenberatern in Seminaren der Rentenversicherung (DRV) vermittelt.

 

Zu den Begriffen: Versichertenältester und Versichertenberater ist dasselbe. Es sind ehrenamtliche Berater der Selbstverwaltung der Rentenversicherung, die alle Versicherten kostenlos beraten bzw. ihnen bei der Antragstellung (Altersrenten, Hinterbliebenenrenten, Erwerbsminderungsrenten, Kontenklärungsverfahren) unentgeltlich helfen.  Versichertenälteste sind von der Vertreterversammlung der DRV Nord , Versichertenberater von der Vertreterversammlung der DRV Bund gewählt worden.

Dann gibt es noch Rentenberater. Das sind freiberuflich Tätige, die kostenpflichtig die Versicherten beraten. Aber die Leistung unterscheidet sich bei Beratung und Antragstellung nicht von den ehrenamtlichen Versichertenältesten. Das Rentenrecht  ist für für alle Menschen gleich. SGB VI regelt das Rentenrecht.

Möchten Sie gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen - am häufigsten passiert dies bei Erwerbsminderungsrentenanträgen - bietet es sich an, einen Anwalt zu kontaktieren, der sich im Sozialrecht auskennt. Gewerkschaftsmitglieder genießen hier  entsprechenden Rechtsschutz. Der Sozialverband (SoVD) bietet seinen Mitgliedern ebenfalls Rechtsschutz an (Monatsbeitrag 6,-- EUR).

 

 


Presseartikel im Hamburger Abendblatt

06. Februar 2018. (ud) Das Hamburger Abendblatt hat heute auf seiner Stormarner Titelseite einen Aufmacher über die Versichertenältesten Holger Hannemann (IG Metall; Ahrensburg) und Helmut Uder (ver.di; Reinbek) gebracht. Toller Artikel. Die ehrenamtlichen Versichertenältesten helfen Rentenversicherten beim Ausfüllen von Anträgen. Und im Gegensatz zu Rentenberatern kostet es bei Versichertenälteste/ Versichertenberater nichts. Eine wirklich hilfreiche ehrenamtliche Arbeit, die alle von den Gewerkschaften benannten Versichertenältesten für die Allgemeinheit gerne und engagiert leisten. Es wäre schön, wenn der DGB und seiner Gewerkschaften diese ehrenamtliche Arbeit auch einmal öffentlich hervorheben würden. Oder?

 

 

 

 

 

 


Rentenpläne der GroKo

02. Februar 2018. (ud) Die sogenannte Große Koalition (GroKo) diskutiert heftig über die zukünftige Rentenpolitik. Die Pläne stehen gleich, nachdem sie das Licht der Öffentlichkeit entdeckt haben, im Zentrum der Kritik. So spricht der Paritätische Wohlfahrtsverband von "Augenwischerei" und bezeichnet die Vorhaben als "armutspolitisch wirkungslos". Die geplante Grundrente sei lediglich eine "Sozialhilfe plus", bei der ein Großteil der von Armut im Alter betroffenen Menschen leer ausgehen würden. Die Erhöhung der "Mütterrente" kommt bei Hartz IV Empfängerinnen nicht an, wird sie doch gleich mit der Sozialhilfe verrechnet.

 

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert u.a.: Die Regelsätze für die Altersgrundsicherung müssten um 40 % angehoben werden; das Rentenniveau muss wieder auf 53 % angehoben werden (GroKo nur auf 48 %).

 

Annelie Buntenbach vom DGB Bundesvorstand kritisiert in einer Pressemitteilung von 01.02.18, dass die "Mütterrente" aus Beitragsmitteln der Rentenversicherung und nicht aus Steuergeldern finanziert wird. Das hat den Rentenversicherten seit 2014 knapp 12 Mrd. Euro gekostet. Bei der "Grundrente" müsse die Bedürftigkeitsprüfung abgeschafft werden. Wer mehr als 35 Jahre Beiträge gezahlt und Kinder erzogen hat, muss sich nicht vor den Ämtern entblößen müssen. Das hat mit Rente gar nichts mehr zu tun, sagt Buntenbach.

 

 


Altersarmut

27. Januar 2018. (ud) Über Altersarmut wird in Deutschland viel diskutiert. Die Gesellschaft läuft sehenden Auges in eine sozial brisante Situation hinein, dass viele zukünftige Rentner/innen von ihrer Rente nicht mehr leben können und ergänzend Grundsicherung im Alter beantragen müssen. Viele empfinden dies als eine Entwertung ihrer Arbeitsleistung und als einen unwürdigen Abschluss ihre Erwerbslebens.

 

Da die Zahl der Niedriglohnbeschäftigten in den 1990er und den 2000er Jahren stark angestiegen ist und die Rentenversicherungsbeiträge für Langzeitarbeitslose abgeschafft wurden, wird die Zahl der in prekären Verhältnissen lebenden Renter/innen weiter ansteigen.

 

Der DGB weist in seiner Reihe "arbeitsmarktaktuell", Nr. 1/ Januar 2018 darauf hin, dass sich viele Minijobber von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen. Nur 18% der Minijobber /innen sind rentenversicherungspflichtig beschäftigt. Wer ein Jahr auf 450,00 EUR Basis arbeitet, erwirbt sich einen monatlichen Rentenanspruch von 3,57 EUR. Mit Aufstockung wären es 4,42 EUR. Die Höhe der zu erwartenden Rente bei eigenen Beiträgen über die Arbeitgeberpauschale hinaus ist nicht wesentlich mehr; aber für die Erfüllung der Wartezeit wird jeder Monat gezählt.

 

Der DGB spricht sich entschieden gegen die Ausweitung des problematischen Minijobsektors durch die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze aus. Minijobber werden von der Lohnentwicklung abgekoppelt und haben es schwer, in eine sozialversicherte Beschäftigung zu wechseln. Statt mehr Minijobs braucht es mehr gute und existenzsichernde Arbeitsplätze, fordert der DGB.

 

 


Arbeit 2018 - Es geht weiter

10. Januar 2018. (ud) So, der Jahreswechsel ist geglückt und der Alltag hat uns wieder eingeholt. Die ersten drei Sprechtage im Reinbeker Rathaus sind bereits voll ausgebucht.

Ab sofort werde ich alle Rentenanträge bzw. Kontenklärungen nur noch als  e-Antrag (per Computer) aufnehmen. Dies erfordert von den Versicherten präzisere Angaben, denn wenn bestimmte Angaben fehlen, lässt sich der Antrag nicht elektronisch versenden.

Aber wer sich bei mir telefonisch anmeldet, dem sage ich, welche Unterlagen für einen Rentenantrag mitzubringen sind. Ich freue mich auf Ihren Anruf und helfe Ihnen gerne bei den Anträgen.

 

 


Wiedergewählt

20. Dezember 2017. (ud) Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Nord hat mich Mitte Dezember in Lübeck für weitere sechs Jahre ins Amt des Versichertenältesten gewählt. Ich freue mich, dass ich diese ehrenamtliche Arbeit fortsetzen darf.

Es bleibt dabei: Bitte Termine mit mir immer telefonisch absprechen, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

Sie können sich bei mir allgemein beraten lassen (z.B. wann ist mein frühester Renteneintritt? Wieviel Abzüge habe ich? Wieviel darf ich dazu verdienen?) oder Anträge auf die verschiedenen Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten oder Witwerrenten stellen.

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

 

 


Beratungsbilanz 2017

14. Dezember 2017. (ud) Insgesamt 246 Renten - von den verschiedenen Altersrenten über Witwenrenten bis hin zu Erwerbsminderungsrenten - habe im Jahre 2017 in Reinbeker Rathaus aufgenommen.  Hinzu kommen dann noch einmal knapp 250 Beratungen ohne Anträge, Kontenklärungsanträge und Eintragung von Kindern in der Rentenversicherung (V 800).

 

Umgerechnet auf einen 8-Stunden-Tag war dies ein Aufwand von 52 Arbeitstagen im Jahr für die ehrenamtliche Tätigkeit als Versichertenältester.

 

Die Aufwandsentschädigung betrug 51,--EUR pro Monat mit Beratungsterminen (11 Monate, da ein Monat Urlaub abgezogen wurde), 18,--EUR für einen Rentenantrag, 20,--EUR Pauschale fürs Telefon pro Monat.

 

Computerkosten, Druckerkosten, Papier, Druckerpatronen, Briefmarken, Fahrtkosten habe ich alle selbst getragen.

 

In 2017 gibt es jetzt keinen Termin mehr. Es geht wieder los am 15. Januar 2018. Der ist auch schon vollständig belegt; nächste freie Termine am 22. Januar 2018 im Reinbeker Rathaus.

 

 


Beitragssenkung zum 01.01.2018

24. November 2017. (ud) Die Bundesregierung hat beschlossen, zum 01. Januar 2018 den allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung um 0,1 %-Punkte auf 18,6 % zu senken. Damit spart ein Versicherter mit 2.000 EUR Bruttoeinkommen 1,-- EUR Beitrag pro Monat; bei 3.000 EUR Bruttolohn wären es 1,50 EUR.

 

Meine Empfehlung: Mit dem vielen Geld, das gespart wird, bitte nicht leichtsinnig werden.

 

 


Von Rentensäuen und der Wirklichkeit

10. November 2017. (ud) In Heide/Kreis Dithmarschen liefen zwei reale Wildschweine durch die Stadt und erschreckten die Einwohner/innen. In der Rentenpolitik wird von bestimmten Politikern auch fast täglich eine neue "Rentensau" durch Dorf getrieben. Das sind oft nur bösartige Fakes, aber die Versicherten werden trotzdem erschreckt.

 

Da tönte ein CDU Politiker während der Koalitions-Sondierungsrunde (ein gewisser Herr Spahn), die Rente mit 63 solle wieder abgeschafft werden (gemeint ist die Rente, die nach mindestens 45 Beitragsjahren mit 63 Jahren + xMonaten beantragt werden kann). Begründung: Hier würden einseitig männliche Facharbeiter, die als Klientel der SPD identifiziert wurden, priviligiert.

 

Tatsächlich zeigen die Rentenzahlen der DRV Nord jedoch ein anderes Bild: 2015 beantragten 7.197 Männer und 2.543 Frauen diese Rente; im Jahre 2016 waren es 5.742 Männer und 2.362 Frauen. Bei den Bundesträgern der Rentenversicherung waren es sogar in beiden Jahren mehr Frauen als Männer, die diese Rente in Anspruch nahmen.

 

Also, liebe Politiker, die ihr das gesetzliche Rentensystem demolieren wollt, Fakes werden entlarvt und der Volksmund weiß schon seit vielen Jahrzahnten, "Lügen haben kurze Beine". Ihr solltet euch schämen, Rentenversicherte zu verunsichern und ihnen Angst über ihre finanzielle Zukunft zu machen.

 

Aus meiner Praxis als Versichertenältester weiß ich, die Menschen wünschen sich verlässliche Beschlüsse über die Rentenversicherung, damit sie ihre finanzielle Situation lebenslang planen können. Kurzfristige und kurzsichtige politische Diskussionen sind schädlich, weil bei entsprechenden Gesetzesänderungen die Versicherten darauf oftmals nicht mehr reagieren können. Mein Appell: Hört endlich auf, die gesetzliche Rentenversicherung nach der Salamitaktik zu zerstören! Das es besser geht, beweist uns Österreich.

 

 


Selbstverwaltung der DRV Nord gewählt

11. Oktober 2017. (ud) Nach den Sozialwahlen 2017 ist nunmehr die Selbstverwaltung in Amt und Würden. In der Vertreterversammlung im Oktober 2017 wurde der 68-Jährige Heiko von Thaden (IG Metall) von der Versichertenseite zum alternierenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung gewählt.  Uwe Polkaehn (62), Vorsitzender des DGB Bezirk Nord, wurde zum alternierenden Vorsitzenden des Vorstands der DRV Nord bestimmt.

 

So, nun wollen wir mal sehen, ob die Selbstverwaltung  endlich in der Lage ist, in den kommenden sechs Jahren die Versicherten und  die Öffentlichkeit über ihre Arbeit zu informieren, ihre Bedeutung heraus zu streichen. An der Einbeziehung der Versicherten an der Arbeit der Selbstverwaltung ist wohl  auch in Zukunft  in pessimistischer Weise nicht  zu hoffen. Aber wenn es wieder nicht gelingt - so wie in den vergangenen Jahrzehnte -, die Arbeit der Selbstverwaltung  der Sozialversicherung nach außen zu verdeutlichen, sie transparent zu machen,  dann wird die Politik  eines Tages das Ende der Selbstverwaltung wegen Degeneration und Bedeutungslosigkeit beschließen. Dies wäre ein Verlust für den demokratischen Staat. Die Sozialversicherung wäre der Politik ausgeliefert und kein Versicherter hätte mehr die Garantie, dass die Beiträge zweckgerecht ausgegeben werden. Also, liebe Selbstverwalter/innen, kommt endlich in die Hufe!

 


DRV Beratungsstelle Bad Oldesloe wird geschlossen

28. September 2017. (ud) Die Beratungsstelle Bad Oldesloe der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in der Mommsenstraße am Bahnhof  wird zum 15. Dezember 2017 geschlossen. Die Versicherten müssen zur Beratung dann zukünftig nach Lübeck oder Hamburg fahren; eine Entscheidung der Bürokratie gegen Versichertennähe. Die Bürokratie zieht sich immer weiter aus der Fläche zurück. Das ist insbesondere schlecht für die Versicherten, die nicht so mobil oder die nicht elektronisch vernetzt sind.

 

Um so mehr Arbeit wird auf die ehrenamtlichen Versichertenältesten der DRV Nord zukommen. Sie sichern die Ortsnähe. Sie sind die Vertrauenspersonen der Versicherten zur Rentenversicherung. Im Kreis  Stormarn hat die DRV Nord zur Zeit mit Helmut Uder (Raum Reinbek) und Holger Hannemann (Raum Ahrensburg) zwei Versichertenälteste. In der neuen Arbeitsperiode ab Ende 2017 wird das Team durch Veronika Knödler (Raum Bad Oldesloe) ergänzt werden.

 

Übrigens, wer Interesse hat, ehrenamtlich als Versichertenältester tätig zu werden, kann sich beim DGB Bezirk Nord, Abteilung Sozialpolitik, melden. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft.

 

 


Wechsel in der Selbstverwaltung der DRV Nord

27. September 2017. (ud) Die Sozialwahlen 2017 brachten einige personelle Veränderungen in der Zusammensetzung der DRV Nord mit sich. So schieden 30 Ehrenamtler aus den Gremien Vorstand und Vertreterversammlung aus. Darunter war auch Helmut Uder, der in den vergangenen sechs Jahre an unterster Stelle der Liste  stellvertretendes Mitglied der Vertreterversammlung war. Allerdings durfte er an keiner Sitzung teilnehmenund erhielt die Einladungen immer mit einem gelben Aufdruck "Keine Einladung, nur zur Kenntnis"; sie landeten deshalb vom Briefkasten immer direkt in der blauen Papiertonne des Abfallwirtschaftsverbands. Die Nicht-Teilnahme war gemeinschaftlich abgesprochen. Allerdings fanden zahlreiche Sitzungen von Widerspruchausschüssen statt, an denen er teilnahm.  Das war sehr informativ und auch bei der ehrenamtlichen Tätigkeit als Versichertenältester nützlich. Insbesondere, wenn es um die Einschätzung von Anträgen auf Erwerbsminderungsrenten geht. In einer Vertreterversammlung Anfang Oktober 2017 werden die Konstituierung und die Vorstandswahl durchgeführt. Ende des Jahres werden dann die Versichertenältesten der DRV Nord für die kommenden sechs Jahre gewählt.

 

 


Sprechstunden wieder eröffnet

14. August 2017. (ud) Nach einer Woche Urlaub geht es jetzt wieder weiter mit den Sprechstunden im Reinbeker Rathaus. Es bleibt dabei: Für Termine ist immer eine vorherige telefonische Anmeldung erforderlich.

 

Am Donnerstag bin ich von einem Betriebsrat einer namhaften Firma in Reinbek eingeladen, um mit ihnen über das Thema Rente zu sprechen. Es soll erörtert werden, wie wir die Belegschaft für das Thema Rente sensibilisieren können.

 

 

 

 


Erweiterte "Mütterrente"

02. August 2017. (ud) Die CSU macht sich im Bundestagswahlkampf 2017 für eine Ausweitung der sog. Mütterrente stark. Heute bekommen Frauen, für jedes ab 1992 geborene Kind, das in Deutschland aufgezogen wird, drei Rentenjahre gutgeschrieben (pro Jahr 1 Rentenpunkt) . Das bedeutet im Moment eine Bruttorente von 93,- EUR pro Kind für die Mutter. Für Kinder, vor dem 01.01.1992 geboren, bekommen die Mütter zwei Rentenjahre gutgeschrieben; das sind dann aktuell 62,- EUR.

 

Würde der Gesetzgeber für diese Frauen ein weiteres Jahr anerkennen, würde das der Rentenversicherung fast 7 Milliarden Euro kosten. Die Versichertenvertreter in der Selbstverwaltung der Rentenversicherung, aber auch viele hauptberuflichen Mitarbeiter der RV sind sich einig, das gesamtgesellschaftliche Aufgaben auch von der gesamten Gesellschaft und nicht nur von den Rentenversicherten getragen werden müssen. Das geht nur über Steuermittel. Leider neigt der Staat dazu, um an der "schwarzen Null" fest zu halten, Ausgaben vom Steuerzahler auf die Beitragszahler der Sozialversicherung abzuwälzen und die Sozialversicherung auszubeuten. Und dann lamentieren dieselben Politiker wieder, dass der Sozialstaat nicht zu bezahlen ist.

 

 


Altersrenten für besonders langjährig Versicherte

02. August 2017. (ud) Der Renten Service beziffert die Zahl der Altersrenten für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre und mindestens 63 Jahre alt) im Februar 2017 auf 713.000. Altersrenten gibt es insgesamt 17,5 Millionen. Der Anteil der Altersrenten für besonders langjährig Versicherte an allen Altersrenten beträgt 4,1 %.

 

Die Arbeitgeberfunktionäre jammern, dass den Betrieben durch diese vorzeitige Altersrente wichtige Fachkräfte entzogen werden. Das ist ideologische Verblendung und hat mit der betrieblichen Realität nicht viel zu tun. In meinen Sprechstunden erlebe ich dagegen viele ältere Arbeitnehmer/innen, die aus dem Betrieb "herauskomplimentiert" werden; entweder weil die Zahl der Arbeitnehmer verringert werden soll oder weil die jüngeren Leute weniger Lohn erhalten als die älteren, langjährigen Mitarbeiter.

 

Versicherte, die mindestens 35 Beitrags- und Berücksichtigungszeiten haben, können als langjährig Versicherte mit Vollendung des 63. Lebensjahres vorzeitig in Altersrente gehen - allerdings mit einem Abschlag von 0,3 % pro Monat vor der Regelaltersrente (Regelaltersrente 2017 mit 65 Jahren und 6 Monaten). Von dieser Rente machen 1,73 Millionen Versicherte Gebrauch. Hier ist keine laute Kritik der Arbeitgeberfunktionäre zu hören. Weil sie gekürzte Renten für o.k. halten?

 

 


Aus der Zeitschrift RVaktuell

02. August 2017. (ud) In der DRV Fachzeitschrift RVaktuell vom April 2017 wird darauf hingewiesen, dass die dynamische Rente, die an die Lohnentwicklung gekoppelt ist, in Deutschland nunmehr seit 60 Jahren existiert. Mit dieser Entscheidung sind die Versicherten und Rentner gut gefahren. Andere Alterssicherungssysteme (Betriebsrenten, private Altersvorsorge) kennen eine regelmäßige Anpassung der Renten entsprechend der Lohnentwicklung nicht.

 

 


Kurioses

20. Juli 2017. (ud) In der Versicherten-Sprechstunde gibt es manchmal auch kuriose Erlebnisse. Wer einen Rentenantrag stellt, muss auch seine persönliche Steueridentifikationsnummer in das Formular eintragen. Letztes Mal passte die Nummer jedoch nicht in das dafür vorgesehene Feld. Ein Blick auf den Steuerbescheid brachte ans Tageslicht, es handelte sich um die Steuernummer des Hundes. Da Wauzi aber nicht mindestens 60 Monate Beiträge an die Rentenversicherung entrichtet hatte, besteht für ihn kein Rentenanspruch. Wau, wau.

 

 


Gesetzgeber schwächt weiter die gesetzliche Rentenversicherung

01. Juli 2017 (ud). Der Gesetzgeber setzt seine Politik fort, die gesetzliche Rentenversicherung weiter zu schwächen und stattdessen die private Finanzwirtschaft zu stärken. So können seit 2002 Beschäftigte jährlich 4 % der geltenden Beitragsbemessungsgrenze - das sind in diesem Jahr 3.048 € - steuer- und beitragsfrei über ihren Arbeitgeber in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfond einzahlen. Durch diese private Vorsorge sparen die Arbeitnehmer/innen zwar Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung, sie erhalten aber später auch weniger Rente ausgezahlt.

 

Meine Meinung:

Wenn jemand für sein Alter privat vorsorgen möchte und auch genügend Einkommen hat, um sich die zusätzlichen Beiträge leisten zu können, dann sollte dies seine Sache sein. Wenn der Gesetzgeber jedoch durch die betriebliche und private Altersvorsorge die gesetzliche Rentenversicherung schwächt, dann ist dies äußerst bedenklich und liegt nicht im Interesse der zukünftigen Rentner/innen.

Bei der Abwägung - privat oder gesetzlich vorsorgen - sollte bedacht werden, dass die gesetzliche Rente das Alter absichert, aber auch bei Invalidität und Tod finanziell hilft. Die private Zusatzvorsorge deckt oft nur das Alter ab.

 

 


Ergebnisse der Sozialwahlen 2017 - Teil 2

24. Juni 2017 (ud). Jetzt sind auch die 15 Mandate für die Versichertenvertreter in der DRV Bund für die Arbeitsperiode 2017 - 2023 verteilt. Die Wahlbeteiligung lag bei 30,2 %; bei der Sozialwahl 2011 betrug sie 29,4 %.

 

Auf die Gewerkschaft ver.di entfielen 1,237 Mio Stimmen (= 14,32 %) und damit 2 Sitze. Die Liste der IG Metall kam auf 543.000 Stimmen, was 6,28 % entspricht und damit errang sie 1 Mandat. Mit 20,6 % der erhaltenen Stimmen stellen die beiden Gewerkschaften ein Fünftel der Mitglieder der Vertreterversammlung. Der DGB trat bei dieser Sozialwahl bei der DRV Bund nicht an.

 

Mit 5 der 15 Mandate in der Vertreterversammlung der DRV Bund wurde die Liste "BfA DRV-Gemeinschaft - Freie und unabhängige Interessengemeinschaft der Versicherten und Rentner in der Deutschen Rentenversicherung..." die größte Gruppierung.

 

Auch bei der DRV Saarland fand eine Wahlhandlung statt. Von den 15 Versichertenvertreter in der Vertreterversammlung Saarland erhielten der DGB 4 Sitze (24,6 % der Stimmen) und die IG Metall 6 Sitze (39 % der Wählerstimmen). Eine Liste aus dem Bereich der Krankenversicherungen errang 5 Sitze. Bei anderen Regionalträgern der DRV fand keine Wahlhandlung statt, weil nur jeweils eine Liste eingereicht wurde. Somit sind die dort Vorgeschlagenen ohne Wahl ("Friedenswahl") gewählt.

 

So sehe ich das:

So richtig vom Hocker reißen einem auch diese Ergebnisse nicht. Irgendwie gelingt es weder den Verbänden noch der Politik, die Sozialwahlen attraktiver und transparenter zu machen. Aus der Sicht der Versicherten in der Rentenversicherung und in der Krankenversicherung ist dies schade, denn die Idee, die Sozialversicherung von den Betroffenen als Beitragszahler, Rentner oder Patient selbst zu verwalten, ist gut. Schließlich bezahlen wir die Veranstaltung auch mit unserem Geld. Auch die kommunale Selbstverwaltung in unseren Gemeinden, Kreisen und Städten ist wichtig und kann nicht von der Landes- oder Bundespolitik mit erledigt werden. Bürgerliches Engagement auf allen Ebenen ist ein wesentlicher und unverzichtbarer Bestandteil einer lebendigen Demokratie. Also sind die Gewerkschaften,  die Verbände und die Politik aufgefordert, Ideen zu entwickeln, um die nächste Sozialwahl in sechs Jahren durch ein transparenteres Wahlverfahren spannender zu machen und durch eine höhere Wahlbeteiligung mit mehr sozialpolitischer Kompetenz auszustatten.

 

 


Ergebnisse der Sozialwahlen 2017 - Teil 1

18. Juni 2017 (ud). Einige Ergebnisse der Sozialwahlen 2017 liegen vor.

 

So haben die 7,4 Millionen Mitglieder der Krankenversicherung TK gewählt: 2,37 Mio Stimmen wurden für die fünf Listen abgegeben. Von den insgesamt 15 Sitzen im Verwaltungsrat entfielen auf die Gewerkschaft ver.di 2 und auf die IG Metall 1 Sitz.

 

Von den 5,9 Millionen Mitgliedern der DAK gaben rund 1,35 Millionen (28,4 %) ihre Stimme für eine der sieben kandidierenden Liste ab. Von den zu vergebenden 28 Verwaltungsratsmandaten entfielen auf ver.di 3 Sitze, auf die IG Metall 1 Sitz und auf den DGB 0 Sitze.

 

Bei der KKH wurden 20 Mandate bundesweit von den 1,4 Millionen Versicherten gewählt gewählt (Wahlbeteiligung aber nur 28,5 %). Ver.di errang 2 Sitze, der DGB 1 Sitz.

 

Bei der hkk lag die Wahlbeteiligung bei 29 % der knapp 400.000 Mitglieder. Ver.di bekam von den 9 zu vergebenen Mandaten 1 Sitz, der DGB 0 Sitze.

 

Mein Kommentar: Das Wahlergebnis bei den Angestellten-Ersatzkassen sieht für den DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften wieder nicht sehr berauschend aus, um nicht zu sagen, es grenzt an Peinlichkeit. Die Gewerkschaften können es den Versicherten gegenüber nicht verdeutlichen, was es bedeutet, Gewerkschafter/innen in die Gremien der Selbstverwaltung zu wählen. Aber gut ist, der DGB hat  wenigstens seinen Humor (Galgenhumor?) nicht verloren. DGB Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach gratuliert den Gewählten und schreibt im Pressedienst am 15.06.2017 wörtlich: "Ihr ehrenamtliches Engagement hilft, die Zukunft des Sozialstaats zu sichern. Die vielen Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, die jetzt im Ehrenamt bestätigt oder neu gewählt worden sind, repräsentieren die Werte in der Sozialen Selbstverwaltung." Immerhin - bei den vier Ersatzkassen, bei denen gewählt wurde, vertreten bundesweit 11 Gewerkschafter, hoffnungslos in der Minderheit, 15,3 Millionen Mitglieder. Aber wenn die Krankenkassen, bei denen nicht gewählt wurde ("Friedenswahl") dazu kommen, sieht das Bild für die Gewerkschaften ja durchaus besser aus. Zumindest bei der größten Krankenversicherung, der AOK.

 

 


Seniorenaufstand - So sehen andere die aktuelle Rentensituation

16.06.2017 (ud). Die Seniorenarbeitskreise von ver.di, IG Metall, IG BAU, DGB und EVG fordern in der Rentenpolitik: "Reißt das Ruder endlich herum!" Sie fordern die SPD Politiker auf "Macht endlich Politik für die große Mehrheit im Land! Findet eure sozialdemokratischen Wurzeln wieder!

 

So schreiben die gewerkschaftlichen Seniorenarbeitskreise: "Ihr wart führend beteiligt an der Demontage der gesetzlichen, umlagefinanzierten Rente. Ihr habt die Privatisierung der Rentenversicherung gefördert und durch zahlreiche Gesetzesänderungen die Voraussetzungen geschaffen, dass viele Millionen, in einigen Jahren gewiss über die Hälfte aller Rentnerinnen und Rentnewr, in Altersarmut leben müssen.

 

... und legt ein Rentenkonzept vor, dass den Abbau der gesetzlichen Rente auf Ewigkeit fortschreibt. Die Förderung der privaten Vorsorge soll noch stärker vorangetrieben werden.

 

Das alles geht vor allem zu Lasten der Jungen und zum großen Gewinn der Versicherungen und Unternehmen.

 

Politiker, die nichts gegen die systematische Altersverarmung unternehmen, sind für uns nicht wählbar!

 

 

89 % der Wählerinnen und Wähler würden eine Partei, die Renten kürzen will, nicht wählen! Ihr habt die Renten gekürzt und euer Programm sorgt dafür, dass das Rentenneveau weiter gesenkt wird.

 

Wir fragen euch: Warum nehmt ihr die Sozialverbände, die Gewerkschaftsbegwegung und rentenpolitische Organisationen, die für echte Reformen stehen, nicht zur Kenntnis und sucht mit ihnen den Schulterschluss? Warum sucht ihr nicht nach parlamentarischen Mehrheiten, mit denen euer Versprechen "Mehr soziale Gerechtigkeit in dieses Land" auch realistisch umgesetzt werden könnte? Macht endlich Politik für die große Mehrheit im Land!"

 

 


Eine Schwalbe macht bekanntlich noch keinen Frühling

16.06.2017 (ud) Ein Sprichwort sagt, "eine Schwalbe macht noch keinen Frühling". Übertragen auf die Politik, heißt das, wenn die SPD im Wahlkampf von "sozialer Gerechtigkeit" spricht, dann ist sie nicht gleich wirklich geworden. Heißt soziale Gerechtigkeit, wieder zu einem Sozialstaat zurück zu kehren, der das Wohl der Menschen in den Mittelpunkt  der Politik stellt? Wo der Mensch mehr zählt als die neoliberale Ideologie? Bedeutet es, die Agenda 2010 rückgängig zu machen? Soll der Weg in die Privatisierung des Sozialstaats beendet werden?  Wer weiß es?  Wer glaubt es?

 

Siehe hierzu den obigen Beitrag der gewerkschaftlichen Seniorenarbeitskreise zur Rentenpolitik vom 16.06.17..

 

 

 

 


Rente - aus der Sicht von ver.di

14.06.2017 (ud) Die Gewerkschaften des DGB kämpfen für eine gesetzliche Rente, die vor Armut schützt und den Lebensstandard sichert. Um dieses Ziel zu erreichen muss als erstes die politisch beschlossene und von den Bundestagsfraktionen gewollte Absenkung des Rentenniveaus gestoppt werden. Die Bundesarbeitsministerin brachte den Gedanken ins Spiel, das Rentenniveau bei 48 % zu stabilisieren (sonst wird es nach den Beschlüssen des Bundestags bis auf 41 % abgesenkt).

 

Gute Renten sind nach Ansicht der Gewerkschaften finanzierbar. Da die Beschäftigten in Zukunft mehr produzieren, können auch weniger Erwerbstätige mehr Rentner/innen versorgen. Zur Wahrheit gehört aber auch, so ver.di, dass gute Renten höhere Beiträge und/oder Steuerzuschüsse erfordern.

 

ver.di hat folgende Rechnung aufgestellt:

Aktuell kostet die Rente den Arbeitnehmer/innen 9,35 %; hinzukommen 4 % für die Riester-Rente; bei einem Rentenniveau von 48 % ebenfalls 9,35 % Beitrag und bei einem Rentenniveau von 50 % wären es 9,9 % Beitrag.

 

Im Jahre 2030 liegt der Beitrag nach aktueller Gesetzeslage bei 10,9 %; bei einem Rentenniveau von 48 % bei 11,75 % und bei einem Rentenniveau von 50 % bei 12,2 %.

 

Im Jahre 2040 beträgt der Beitrag nach aktueller Gesetzeslage 11,65 %; bei einem Rentenniveau von 48 % 13,15 % und bei einem Rentenniveau von 50 % 13,65 %.

 

Bei der gegenwärtigen Gesetzeslage steigt der Beitrag trotz weniger Rente. Höhere Beiträge zahlen und weniger Rente beziehen - das versteht kein Mensch und das will auch keiner.

 

Die Alternative nach ver.di: Höhere Renten für höhere Beiträge und /oder Steuerzuschüsse. Dafür gibt es eine höhere Rente. Außerdem müsste keiner mehr privat vorsorgen, so dass an dieser Stelle die Beiträge gespart werden. Außerdem müssen sich die Arbeitgeber zu Hälfte an den Beiträgen beteiligen.

 

 


So sehen es andere - hier: der SoVD

07.06.2017. (ud) Der Sozialverband (SoVD) Deutschland hat Kernforderungen zur Bundestagswahl im September 2017 aufgestellt. In einem Punkt beschäftigt er sich mit der sozialen Sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

 

"Rentenniveau stabilisieren und wieder anheben":  Im Papier des SoVD heißt es: Das sog. Drei-Säulen-Modell (Anm. des Autors Gesetzliche Rente, Betriebsrente, private Vorsorge) hat sich als nicht tragfähig erwiesen. Nur ein stabiles und lebensstandardsicherndes Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung garantiert heutigen Rentnerinnen und Rentnern sowie den jüngeren Generationen eine verlässliche und auskömmliche Rente. Die Kürzungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel sind zu streichen und das Rentenniveau schrittweise wieder auf das lebensstandardsichernde Niveau von 53 % anzuheben.

 

"Altersarmut wirksam bekämpfen".  Altersarmut muss durch vielfältige Leistungsverbesserungen bekämpft werden. Dazu gehören ein verebesserter Aufbau von Rentenansprüchen in der Erwerbsphase, insbesondere auch durch Beiträge für Langzeitarbeitslose, sowie bessere Leistungen in der Rentenbezugsphase. Bei der Grundsicherung im Alter sind bedarfsgerechte Regelsätze festzusetzen und Rentenfreibeträge vorzusehen. Die Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten sind abzuschaffen.

 

 


Flexirente

17.05.2017. (ud) Flexirente - das ist keine neue Rentenart sondern hier geht es um die Zuverdienstmöglichkeiten für eine vor der Regelaltersrente liegende Rente. Ab dem 1. Juli 2017 können Rentner/innen mit einer vorgezogenen Altersrente 6.300 € im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen.

 

Der über den Betrag von 6.300 € hinausgehende Verdienst wird zu 40 % auf die Rente angerechnet.

 

Wenn Sie die Regelaltersrente erreicht haben, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Ab dem Folgemonat hat der Hinzuverdienst grundsätzlich keinen Einfluss mehr auf die Rentenhöhe.

 

 


Sozialwahlen 2017

Auch bei der Sozialwahl 2017 können wieder zig Millionen Renten- und Krankenversicherte nicht direkt selbst wählen, weil nur eine Liste eingegangen ist. Dann sind die alle gewählt, was ja bekanntlich "Friedenswahl" heißt. Die Arbeitgeber haben sowieso noch nie gewählt, da sie immer und bei allen Versicherungen nur eine Liste einreichen.

 

Die AOK soll bundesweit rund 23,8 Millionen Versicherte (2015) zählen. Hier findet schon mal keine Urwahl statt. Wer dann noch von den rund 53,3 Millionen Versicherten zu den regionalen Rentenversicherungsträgern zählt (bis auf DRV Saarland), das sind rund 55 % aller Versicherten, der kann auch nicht wählen. Mit anderen Worten, wer Mitglied der AOK und der regionalen DRV ist, hat vielleicht noch nie in seinem Leben an der Sozialwahl teilnehmen können. Dies ist vielleicht auch ein Grund dafür, dass die Selbstverwaltung der Sozialversicherung im Gegensatz zur kommunalen Selbstverwaltung nicht so bekannt ist und nicht für so wichtig empfunden wird.

 

 


Jetzt wählen!

04. Mai 2017. (ud) Jetzt sind auch die Briefwahl-Unterlagen zur Sozialwahl 2017 in Schleswig-Holstein angekommen. Das beste ist, gleich die Liste des Vertrauens ankreuzen und ab mit dem Wahlumschlag in den Briefkasten. Letzter Tag, wo die Unterlagen beim Versicherungsträger ankommen müssen, ist der 31. Mai 2017.

 

Sie wissen nicht, was die Listen bislang gemacht haben ? Sie wissen nicht, wer sich hinter den Listen verbirgt? Und Ihnen ist auch unklar, was die in den kommenden sechs Jahren wirklich wollen? Mit diesen Fragen sind Sie nicht allein.

 

Ich habe da einen ganz persönlichen Tipp für Sie.  Sie kennen mich als Versichertenältester der DRV Nord, der bei allen Rentenanträgen hilft. Wir ehrenamtliche Versichertenälteste bzw. Versichertenberater werden von den Vertreterversammlungen gewählt. Je mehr Stimmen eine Liste hat, desto mehr Versichertenälteste kann die betreffende Liste vorschlagen. Ich bin von einer DGB-Gewerkschaft nominiert worden. Wenn Sie also bei der Wahl zur Vertreterversammlung der DRV Bund die Liste der Gewerkschaft ver.di bzw. die Liste der IG Metall ankreuzen, dann haben Sie in jedem Fall eine gute Wahl getroffen. Warum? Weil die Gewerkschaftsvertreter/innen wissen, wo in den Betrieben der Schuh drückt; wie prekäre Beschäftigung von heute zu prekären Renten von morgen führt; was Altersarmut bedeutet; wie Erwerbsminderungsrenten bei Krankheiten helfen, finanziell über die Runden zu kommen - und, weil dann solche Leute wie ich, weiter als ehrenamtliche Versichertenälteste für Sie arbeiten können.

 

 


Versichertenälteste

20. April 2017. (ud) Die Versichertenältesten der DRV Nord werden vom DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften aufgestellt. Wer sich bei den anstehenden Sozialwahlen für die DGB-Gewerkschaften entscheidet, trifft damit auch eine  Wahl über die zukünftigen Versichertenältesten/ Versichertenberater, die den Rentenversicherten in den kommenden sechs Jahren kostenlos ihre Hilfe anbieten.

 

Auf dem Bild (aufgenommen am 19.4.2017 in Reinbek) ist die DGB Regionsgeschäftsfüherin Juliane Hoffmann von der DGB Region Schleswig-Holstein Südost mit mir zu sehen.

 

Ich bin leider, was die Sozialwahlen 2017 angehen,  ein "Pechvogel".  Die alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahlen sind ja nicht nur deshalb so unbekannt, weil die Renten- und Krankenversicherten weder die Kandidatinnen/ Kandidaten noch ihre Arbeit und Programme kennen sondern auch, weil einige gar nicht wählen dürfen. Zu dieser Gruppe gehöre ich: Bei der DRV Nord wurde nur eine Liste eingereicht und somit sind die Vorgeschlagenen ohne tatsächliche Wahlhandlung gewählt. Das nennt der Gesetzgeber "Friedenswahl". Bei der Krankenversicherung, bei der ich versichert bin, findet ebenfalls keine Wahlhandlung statt. Somit  kann ich bei der Sozialwahl 2017 keine Stimme abgeben.

 

 


Rentendiskussion - Tricks, Verschleierungstaktiken, Interessenspolitik - Was hat das mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz auf sich?

19.042017. (ud) In der ver.di-Branchenzeitschrift "Druck und Papier" vom 12. April 2017 gab Prof. Bosbach von der Hochschule Koblenz ein Interview zum "Betriebsrentenstärkungsgesetz", das zum 01. Januar 2018 in Kraft treten soll.  Allein dieses Wortungetüm lässt jeden Bürger aufschrecken, weil vermutlich dahinter doch bestimmt wieder etwas Negatives für die Rentenversicherten steckt. Jedenfalls lehrt uns dies die Erfahrung, wenn der Gesetzgeber komplizierte, sperrige und nicht auf Anhieb verständliche Begriffe verwendet.

 

Für die Bundesregierung ist die Sache klar. "Die Betriebsrente wird attraktiver", heißt es in einer Pressemitteilung vom 10. März 2017. "Die Betriebsrente ist die älteste, wichtigste und kostengünstigste Zusatzversorgung im Alter - unterstrich Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles im Bundestag. Etwa 30 Prozent der heutigen Rentnerinnen und Rentner beziehen sie neben ihrer gesetzlichen Rente. Unter den Beschäftigten sorgen rund 57 Prozent betrieblich vor. Allerdings ist diese Art der Altersvorsorge in kleinen Unternehmen sowie bei Beschäftigten mit niedrigem Einkommen noch nicht ausreichend verbreitet. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz soll das anders werden. Es wird einfacher, eine Betriebsrente anzubieten."

 

Prof. Bosbach weist in dem Interview mit der ver.di-Branchenzeitschrift darauf hin, dass "die Arbeitgeber vom Staat einen Zuschuss von 30 Prozent erhalten, wenn sie für Geringsverdiener/innen 240 bis 480 Euro im Jahr in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Die Zuschüsse für den Arbeitgeber zahlen also die Steuerzahler/innen." Und "weil der Beitrag für die Betriebsrente vom Bruttolohn abgeht, sparen sich die Arbeitgeber die Beiträge für die Sozialversicherung. Das macht fast 20 Prozent. Bei einer Million Euro für die betriebliche Altersvorsorge sind das fast 200.000 EuroEinsparung für die Unternehmer.

 

Prof.  Bosbach führt weiter aus, dass die Riester-Rente nicht so erfolgreich war, wie es sich die private Versicherungswirtschaft erhofft hat. "Nach 15 Jahren Riester-Rente hat es sich herumgesprochen, dass sie sich für die Versicherten nicht lohnt. Nun sorgt die Bundesregierung durch das Gesetz zur Betriebsrente dafür, dass den privaten Versicherungen wieder neue Kunden und damit frisches Geld zugetrieben wird", so Bosbach in dem Interview.

 

Wenn vom Bruttolohn die Betriebsrentenbeiträge abgehen, so sind weniger Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Diese Summe fehlt dann aber in der Rentenversicherung, so dass sie niedriger ausfällt. Bei der Auszahlung der Betriebsrente werden Steuern fällig.  Auch die Kranken- und Pflegeversicherung zieht dann ihre Beiträge ein und zwar den vollen Krankenversicherungsbeitrag.

 

Bei der Diskussion ist immer zu beachten, dass private Versicherungen Gebühren kassieren, Gewinne einstreichen und ihren Aktionären Dividenden ausschütten wollen und viel Geld in die Werbung stecken. Das geht später bei der Auszahlung der Betriebsrenten dem Versicherten verloren.

 

Eine Alternative zur Privatisierung der Rentenversicherung, wie sie von der neoliberalen Ideologie, der Versicherungs- und Finanzwirtschaft gefordert wird, wäre eine Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung. Statt Steuermittel in die private Wirtschaft zu stecken und damit praktisch deren Gewinne zu subventionieren, wäre das Geld in der gesetzlichen Rentenversicherung wesentlich besser aufgehoben. Hier müssen keine Gewinne erwirtschaftet und Dividenden ausgeschüttet werden. Unser Nachbarland Österreich zeigt, wie es geht.

 

 

 


Rentendiskussion - So sehen es andere

12.04.2017. (ud) Das Thema Rente wird überall und von vielen Menschen und Organisationen diskutiert.  Alle folgenden Zitate stammen aus dem amtlichen Mitteilungsblatt der Deutschen Rentenversicherung vom Januar 2017, ab Seite 2, "Nachrichten aus Berlin".

 

"Sozialministerin Nahles will den Menschen in Deutschland bis 2045 ein Rentenniveau von mindestens 46 % garantieren. Der Beitragssatz soll bis dahin nicht über 25 % steigen. Wenn nichts geschehe, werde das Rentenniveau von heute rund 48 % aber wohl auf 41,7 % fallen." (Anmerkung: Es fällt nicht. Es wurde politisch beschlossen, dass es abgesenkt wird.)

 

"Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann sagte:  Langfristig streben wir ein gesetzliches Rentenniveau von 50 % an, also oberhalb der von Frau Nahles avisierten Ziellinie. Hoffmann sagte, wenn das Rentenniveau weiter so sinke, wie es gesetzlich festgeschrieben sei, führe dies zu einem Vertrauensverlust in die sozialen Sicherungssysteme. Wenn wir mit dem Unfug aufhören würden, Frauen deutlich schlechter zu bezahlen als Männer, würden auch die Beitragseinnahmen steigen. Und wenn wir endlich den Niedriglohnsektor in Deutschland trocken legen würden, wäre das auch ein Beitrag zur Stabilisierung des Rentenniveaus."

 

"Der frühere Bundesarbeitsminister Dr. Norbert Blüm (CDU) hält das von Nahles geforderte Mindestrentenniveau von 46 % für unzureichend. Die Rente muss höher sein als die Grundsicherung, sonst verliert das System seine Legitimität."

 

"Der DGB warnt angesichts großer Unterschiede in der Lebenserwartung vor unsinnigen Debatten über ein höheres Renteneintrittsalter. Im reichen Deutschland sterben arme Männer rund elf Jahre früher als wohlhabende, bei Frauen beträgt der Unterschied rund acht Jahre", sagte DGB-Vorstand Annelie Buntenbach. Auch in Deutschland gelte mit zunehmender Arbeitslosigkeit ein steigendes Sterblichkeitsrisiko als belegt.  Arbeitslose sterben demnach früher."

 


Für eine gute und sichere Rente!

11.04.2017. (ud) In seinem Programm zur Sozialwahl 2017 erklärt der DGB: "Die gesetzliche Rentenversicherung steht sehr gut da. Die private Altersvorsorge ist keine Alternative. Dennoch dominieren beim Thema Rente Verunsicherung und Skepsis."

 

Kein Wunder, bei mehreren Nullrunden statt Rentenerhöhungen  und  durch politisch beschlossene Absenkung des Rentenniveaus.

"Jede heutige Rentenkürzung beschneidet auch die Rente der nächsten Senioren-Generation. Doppelte finanzielle Belastungen sind die Folge: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen privat vorsorgen und dabei immer größer werdenden Lücken hinterher sparen. Die letzten 15 Jahre zeigen, dass dies mit Riester nicht gelingt. Die Arbeitgeber beteiligen sich meistens nicht an den Kosten der zusätzlichen Altersvorsorge."

 

Die Unsicherheiten sind in den vergangenen Jahren gestiegen und steigen noch weiter: Zunehmende Leiharbeit, Niedriglöhne, Mini-Jobs, Teilzeitarbeit, zeitlich befristete Arbeit, prekäre Arbeit insgesamt.

 

Der DGB spricht sich für einen Kurswechsel in der Rentenpolitik aus. Das Rentenniveau darf nicht weiter abgesenkt werden und muss auf auf etwa 50 % angehoben werden. "Der DGB steht für eine starke gesetzliche Rente!"

 

"Wir wollen die Rentenversicherung langfristig zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterentwickeln."  Um eine stabile Rente zu erreichen, setzt sich der DGB auch für eine neue Ordnung der Arbeit ein. Jugendliche brauchen eine Perspektive, Frauen dürfen nicht länger benachteiligt werden und Ältere nicht aus Abstellgleis geschoben werden.

 

"Eine Anhebung des gesetzlichen Rentenalters lehnt der DGB ab."

 

 


Wahlaufruf zur Sozialwahl 2017

11.04.2017. (ud) In den kommenden Tagen erhalten die  Versicherten der Sozialversicherungen ihre Briefwahlunterlagen zur Sozialwahl 2017. Damit bestimmen sie die Listen, die ihre Interessen in der Selbstverwaltung vertreten sollen. Der DGB stellt in den Mittelpunkt seiner Arbeit die gerechte Verteilung der Kosten, gute Beratung und Bürgernähe, Arbeitsschutz, umfassende Reha-Maßnahmen, bezahlbare Gesundheitsvorsorge und sichere Altersrenten.

 

Bei der DRV Bund gibt es rund 36,5 Millionen aktiv Versicherte, die per Briefwahl 15 Versichertenvertreter in die Vertreterversammlung wählen können. Die Arbeitgebervertreter sind bereits gewählt, da nur eine Liste eingereicht wurde. Diese Nicht-Wahl wird "Friedenswahl" genannt. Bei den Versichertenvertreter sind mehrere Listen eingereicht worden. Da gibt es nun, um im fachchinesischen Sprachgebrauch zu bleiben, keine Kriegs-Wahl sondern eine Urwahl.

 

Für jeweils zwei Millionen Versicherte wird ein Vertreter gewählt. Da ist es verständlich, dass die große Mehrzahl der Versicherten weder diese Leute kennt noch weiß, wofür sie sich im einzelnen einsetzen. Die Versicherten haben diese Damen und Herren auch noch nie persönlich zu Gesicht bekommen. Auch diejenigen, die sich zur Wiederwahl stellen, sind den allermeisten Versicherten nicht bekannt und ebenfalls weiß der geneigte Wähler nicht, was die denn nun die letzten sechs Jahre gemacht haben. Bei dieser umfassenden Unbekanntheit ist es kein Wunder, dass es bei den Sozialwahlen eine niedrige Wahlbeteiligung gibt.

 

Das ist sehr schade. Denn die Idee, die Ausgaben dieser riesigen Milliarden Beiträge in der Sozialversicherung durch die Versicherten in der Selbstverwaltung zu kontrollieren, ist eine gute. Gäbe es die Selbstverwaltung nicht, es würde sich lohnen, sie zu erfinden.

 

Aber wie das alles praktiziert wird, schreit geradezu nach einer tiefgreifenden Reform der Selbstverwaltung. Meine persönliche Meinung: Der DGB sollte sich in den nächsten Monaten hierum intensiv kümmern und dem neuen Bundestag Vorschläge zur Reform unterbreiten. Wer ist eigentlich legitimiert, für die Versicherten zu sprechen? Sind es die Gewerkschaften mit ihren sechs Millionen Mitgliedern? Ist es womöglich die DAK-Mitgliedergemeinschaft; ausgerechnet von der Krankenkasse, die auf Grund ihrer "tollen" Arbeit zu den teuersten Krankenkassen in Deutschland  gehört?  Sind es die Krankenkassenvertreter, die bei kranken Menschen versuchen, ihre Krankengeldausgaben dadurch zu verringern, dass sie die Menschen in die Erwerbsminderungsrente zu bringen?

 

Der DGB und seine Gewerkschaften haben jedenfalls den Vorteil, dass sie sich in ihrer täglichen Arbeit mit der Sozialversicherung auseinandersetzen, dass sie die soziale Lage der Arbeitnehmer/innen und Rentner/innen genauestens kennen und ihren Vertretern/innen in der Selbstverwaltung durch Weiterbildungsmaßnahmen das Rüstzeug an die Hand geben, qualifizierte Selbstverwaltung praktizieren zu können.

 

Deshalb empfehle ich, wählen sie die Listen bzw. Kandidaten/innen des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften. Diese Wahl ist, bei aller Kritik an dem Wahlsystem, eine gute Wahl. Ich vertraue den Gewerkschaftsvertretern/innen.

 

 


In Österreich höhere Renten als in Deutschland - Wie geht das?

03.04.2017. Langjährig beschäftigte Neurentner (Männer) im Jahre 2013 erhielten in Deutschland einen durchschnittlichen Rentenzahlbetrag von 1.050 EUR, in Österreich von 1.820 EUR. Das schreibt Josef Wöss von der Wiener Arbeiterkammer in dem gewerkschaftlichen Debattenportal des DGB "gegenblende". Der Hauptgrund für die höheren Renten in Österreich ist, dass die jährliche Rentengutschrift in der Alpenrepublik höher ist als in Deutschland. Erworbene Entgeltpunkte werden in Österreich viel besser bewertet als in Deutschland.

 

Wöss schreibt in seinem Debattenbeitrag, dass "in beiden Ländern die Alterssicherungssysteme in mehreren Etappen umfassend reformiert wurden, dass die in Österreich durchgeführten Reformen letztlich in eine ganz andere Richtung gingen als in Deutschland. Das österreichische System wurde nicht auf Betriebs- und Privatrenten - und damit auf "Kapitaldeckung" - verlagert. Auch nach vielen Reformen liegt in Österreich der Schwerpunkt ganz klar beim öffentlichen System. Das Ziel, den Lebensstandard durch die gesetzliche Rente zu sichern, wurde auch für die Jüngeren nicht aufgegeben. Gleichzeitig ist aber in Österreich der Reformprozess um einiges breiter angelegt als in Deutschland: unter anderem wurde die Beamtenversorgung reformiert und der Versichertenkreis ausgeweitet."

 

Wöss schreibt weiter: "Der Beitragssatz in der österreichischen Rentenversicherung beträgt in Summe 22,8 Prozent, davon entfallen 12,55 Prozent auf den Arbeitgeber und 10,25 Prozent auf den Arbeitnehmer. Damit liegt der Beitragssatz deutlich höher als in Deutschland (aktuell 18,7 Prozent). Der Unterschied wird allerdings weitgehend aufgewogen, wenn der vorgesehene 4-Prozent-Beitrag zur privaten Riester-Rente berücksichtigt wird. Anders als in Deutschland gibt es in Österreich in der Gesetzlichen Rentenversicherung eine "Ausfallhaftung" des Bundes, d.h. der Bund ist gesetzlich verpflichtet, die Differenz zwischen Beitragseinnahmen und Ausgaben zu begleichen. Dieses System hat es ermöglicht, den Beitragssatz seit 1988 stabil auf 22,8 Prozent zu halten."

 

 


Sozialwahlen 2017

31.02.2017. Bei den Sozialwahlen können über 45 Millionen Versicherte alle sechs Jahre ihre "Selbstverwaltung" wählen.  Der aktuelle Stichtag ist der 31. Mai 2017.

 

Sozialwahlen, die generell als Briefwahlen stattfinden, gibt es nur bei sieben Versicherungsträgern: DRV Bund, DRV Saarland, DAK, TK, HKK, KKH, Barmer GEK.

 

Zum ersten Mal in der Geschichte kandidiert der DGB nicht mehr bei der DRV Bund, früher BfA. Nach dpa, zitiert in allgäu online am 13.01.17, hat der DGB nicht die Anzahl von 2.000 Unterstützungsrichtlinien erreicht. Das ist ein Hammer! Ein durchaus peinlicher Vorgang, der den Niedergang des einstmal stolzen und einflussreichen DGB in Zeiten neoliberaler Politik in der Sozialpolitik dokumentiert. Der DGB ist auch in der Selbstverwaltung der Rentenversicherung nicht mehr die Stimme der Gewerkschaften und der Arbeitnehmerschaft. Diese Rolle haben nun offensichtlich  alleine IG Metall und verdi übernommen.

 

Es klingt wie Selbstironie, wenn der DGB in seiner Broschüre zu den Sozialwahlen schreibt, "die Arbeit in der Selbstverwaltung besteht insbesondere darin, regelmäßig an Sitzungen der VertreterInnenversammlungen teilzunehmen".  Und sonst nichts?

 

Bei der DRV Bund kandidieren Listen, die sich "Gewerkschaftsunabhängig" nennen.  Diese gewerkschaftsfeindliche Bezeichnung tragen beispielsweise die "BARMER VersichertenGemeinschaft- gewerkschaftsunabhängige Interessenvertretung..." und die "DAK Mitgliedergemeinschaft e.V. Gewerkschaftsunabhängig." im Namen. Warum diese gewerkschaftsfeindliche Namensgebung? Von wem sind diese Vereinigungen denn abhängig?

 

Meine Meinung:

Ich finde die Selbstverwaltung der Renten- und Krankenversicherungen grundsätzlich eine gute Idee. Der Staat, vertreten durch Bundesregierung und Bundestag, soll nicht alles alleine regeln sondern die Versicherten sollen über die Verwendung ihrer Beiträge mitbestimmen. Aber wer vertritt in Zukunft eigentlich die Versicherten? Welche Entscheidungsbefugnisse hat die Selbstverwaltung? Wie werden innerhalb der Wahlperiode die Versicherten in Entscheidungsprozesse einbezogen? Wie werden sie von den Listen regelmäißg über die Arbeit informiert? Hierüber sollte baldmöglichst eine Einigung erzielt werden. Anderenfalls übernimmt der Staat die Sozialversicherungsträger und die Versicherten haben keinen signifikanten Einfluss mehr. Das würde nicht zu einer Verbesserung der Situation führen.

 

 


Flexirentengesetz

23.03.2017. (ud) Die DRV Nord schult ihre Versichertenältesten regelmäßig, damit sie stets auf dem aktuellen Stand der Rentenpolitik sind und sachlich richtige Auskünfte den Versicherten geben können. So findet am Dienstag, 16. Mai 2017 in Lübeck eine ganztägige Schulung zum Flexirentengesetz statt.

 

Es gelten nach dem Flexirentengesetz ab 01. Juli 2017 vor Erreichen der Regelaltersrente (2017 = Regelaltersrente mit 65 Jahren und 6 Monaten) neue Hinzuverdienstgrenzen. Bislang waren es 450,00 EUR monatlich. Wurde ein höherer Verdienst erzielt, verringerte sich die Rente bisher auf zwei Drittel, die Hälfte oder ein Drittel. Nach der neuen Regelung dürfen Rentner/innen 6.300 EUR pro Jahr vor Erreichen der Regelaltersrente dazu verdienen, ohne dass eine Rentenkürzung eintritt. Wer mehr als 6.300 EUR verdient, dem wird von dem überschüssigen Betrag eine Rentenkürzung von 40 % angerechnet.

 

Wer über die reguläre Altersgrenze hinaus arbeitet und bereits eine volle Altersrente bezieht, kann zukünftig Rentenversicherungsbeiträge abführen, wenn er dies gegenüber seinem Arbeitgeber erklärt. Dadurch erhöht sich die Rente ab der Rentenanpassung im darauffolgenden Jahr.

 

Dies sind einige der Änderungen, die mit dem Flexirentengesetz verbunden sind.

 

 


Tipp für Waisenrenten

19.03.2017. (ud)  Waisenrentenbezieher/innen sind ohne Berücksichtigung einer Vorversicherungszeit versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner. Die Waisenrente ist aber bis zum Erreichen der Altersgrenze für einen Anspruch auf Familienversicherung (bei Schul- und Berufsausbildung: 25. Lebensjahr) beitragsfrei gestellt. Der/die Waisenrentenbezieher/in muss somit seit dem 01. Januar 2017 keinen eigenen Beitragsanteil mehr zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten, es werden keine Beiträge von der Waisenrente abgezogen. Diese Beitragsfreiheit bezieht sich auf den Anteil des Waisenrentenbeziehers; der Rentenversicherungsträger trägt weiterhin seinen Anteil. Ausnahmen gelten für Waisen, die privat krankenversichert sind.

Die Entscheidung über die Kranken- und Pflegeversicherung und die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt wie bisher durch die Krankenkassen.

 

 


Rentenkampagne der Gewerkschaften

19.03.2017. (ud) Die DGB-Gewerkschaften führen eine Rentenkampagne durch. Damit greifen sie die Sorge der Menschen auf, die befürchten, dass ihre spätere Rente zum Leben kaum ausreichen wird, obwohl sie viele Jahre in Vollzeit gearbeitet haben.

 

In einer Spezialausgabe der ver.di-Zeitung "publik" Nr. 2 von 2017 werden die Rentenversicherung und die Bundesregierung zitiert, dass die Netto-Standardrente vor Steuern nach 45 Versicherungsjahren in Prozent des durchschnittlichen Jahresentgelts 1990 noch bei 55 % lag; 2005 bei 52,6 %, 2015 bei 47,5 % und 2030 bei 43,0 % liegen soll.

 

Deshalb fordert der ver-di Vorsitzende Frank Bsirske in der o.g. Zeitung, dass "wir einen Kurswechsel in der Rentenpolitik brauchen. Wir brauchen die Stärkung der gesetzlichen Rente."  Er kritisiert, dass die Politik den Grundsatz aufgegeben hat, dass die gesetzliche Rente im Alter zumindest annähernd den im Arbeitsleben erreichten Lebensstandard sichern möge."  In Gang gesetzt wurde, so führt Bsirske weiter aus, eine drastische Senkung des Rentenniveaus.  Und das bedeute nichts anderes, als eine politisch gewollte systematische Kürzung der gesetzlichen Rentenbezüge.

 

Die Absenkung des Rentenniveaus wurde politisch beschlossen. Aber zur Verringerung des Rentenniveaus tragen auch der gewaltige Ausbau des Niedriglohnsektors bei (Mini-Job = Mini Rente), die jahrelange hohe Arbeitslosigkeit, die wachsende Teilzeit (Teilzeit-Lohn = Teilzeit-Rente) und die niedrigen Lohnabschlüsse der vergangenen Jahre bei.

 


Nachdenkenswert: Norbert Blüm zur Rentensituation

16.03.2017. (ud) In den Aachener Nachrichten vom 15. März hat sich der ex-Arbeitsminister Norbert Blüm (CDU) zur Lage der Rentenversicherung zu Wort gemeldet. Ich gebe ein paar Aussagen von ihm zum Nachdenken wieder.

Zitate aus dem Interview in den Aachener Nachrichten mit N. Blüm:

 

"Unser Rentensystem ist in den vergangenen Jahren systematisch ramponiert worden. Je mehr es dem Kapitalmarkt ausgeliefert wird, desto größer sind die Risiken für die Menschen."

 

"Der zentrale Fehler war, dass mein Nachfolger Walter Riester (Anmerkung: SPD) eine private kapitalgedeckte Rente eingeführt hat. Und zwar nicht als Ergänzung des bestehenden solidarischen Rentensystems, sondern als Ersatz für den Teil, der der gesetzlichen Rente weggenommen wurde. Die Riester-Rente hat das Rentenniveau abgesenkt. Das bekommen jetzt vort allem die Schwächeren zu spüren. Sie zahlen inzwischen für die Stärkeren."

"Denn der vierprozentige Beitrag zur Riester-Rente geht in die allgemeine Rentenberechnung ein. Er senkt so das Rentenniveau. Und zwar auchfür diejenigen, die gar keine Riester-Rente bekommen."

"... sind die Beitragszahler durch Riester nicht wie versprochen entlastet worden. Sie zahlen mehr als im alten System, müssen dafür aber gleichzeitig ein niedrigeres Rentenniveau in Kauf nehmen. Inzwischen sollte allen klar sein: Gewinner des Riester-Systems sind allein die Arbeitgeber und die private Versicherungswirtschaft."

 

"Die lange verschwiegenen Verwaltungskosten der Privatversicherung machen ihnen einen Strich durch die schönen privaten Rentenversprechungen. Sie sind deutlich höher als die der staatlichen Rentenversicherung. Bei letzterer fließen gerade einmal 1,5 Prozent der Einnahmen in die Verwaltung. Bei den Privatversicherungen sind es 25 bis 30 Prozent. Diese Unternehmen brauchen halt Geld für ihre Drückerkolonnen, für ihre Werbung und für die Dividenden ihrer Aktionäre."

 

"... nicht weiter um eine Antwort auf die zentrale Frage herunmogeln. Sie lautet: Wie hoch soll das allgemeine Rentenniveau sein? Kann die Koalition den meisten Männern und Frauen eine Rentenzusage geben, die höher liegt als das Fürsorgeeinkommen von jemanden, der nicht gearbeitet hat?"

 

 


Die Rente muss reichen

09.03.2017. (ud) Männer, die 2015 in Schleswig-Holstein in Altersrente gingen, erhielten im Durchnitt einen Rentenzahlbetrag von 1.052 EUR; bei Frauen betrug dieser Wert  617 EUR. Bei dem Rentenzugang 2015 bei Erwerbsminderungsrenten lag der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei den Männern in Schleswig-Holstein bei 691 EUR und bei Frauen bei 676 EUR.

Bei den Bestandsrenten im Jahre 2015 erhielten die männlichen Altersrentner in Schleswig-Holstein einen durchschnittlichen Zahlbetrag von 1.098 EUR und die Frauen einen von 603 EUR; bei den Erwerbsminderungsrenten waren es  724 EUR für Männer und 729 EUR für Frauen.

Die neu zugegangenen Rentner bekommen weniger Rente als diejenigen Männer, die schon Rente beziehen. Bei den Frauen gibt es einen leichten Aufwärtstrend.

Die niedrigeren Renten sind einerseits das Ergebnis politischer Entscheidungen, andererseits aber auch durch die Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse bedingt. Die Erwerbsbiografie der Frauen ist durch Unterbrechungen durch Kindererziehung gekennzeichnet, durch arbeiten in Minijobs und Teilzeit, durch arbeiten in "frauentypischen" Berufen (Verkäuferinnen, im Gesundheitsdienst etc.). Die Dienstleistungsberufe werden schlechter bezahlt  als die gewerblich-industriellen Berufe, in denen dann wiederum mehr Männer arbeiten.

- Quelle der Zahlen: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Rentenbestand und Rentenzugang nach Bundesländern, Berlin August 2016 -

 

 


Sozialwahlen 2017

 

28.02.2017. (ud) 2017 finden wieder die Sozialwahlen statt, bei denen alle sechs Jahre die Vertreterversammlungen der Renten- und Krankenversicherungen neu gewählt werden.

Wenn nur jeweils eine Liste der Versicherten und der Arbeitgeber eingereicht wird, dann sind die Vorgeschlagenen gewählt. Dies ist bei der DRV Nord der Fall. Hier gibt es eine Liste des DGB/CGB und eine des Unternehmenverbands. Eine tatsächliche Wahlhandlung, eine Abstimmung der Versicherten findet somit nicht statt. Das wird origineller Weise "Friedenswahl" genannt. Zum Stichtag 31. Mai 2017 sind damit die Vorgeschlagenen dann als Mitglieder der Vertreterversammlung gewählt. In der konstituierenden Vertreterversammlung Mitte des Jahres werden die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder der DRV Nord gewählt.

 

In der Vertreterversammlung, die Ende des Jahres 2017 stattfindet,  werden dann die Versichertenältesten der DRV Nord fürt Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern für eine weitere Amtsperiode von sechs Jahren neu gewählt. Versichertenälteste sind teil der "Selbstverwaltung" der DRV. Sie sind zu den Versicherten Vertrauenspersonen und stellen eine ortsnahe Verbindung der Rentenversicherung sicher. Im Kreis Stormarn bewerben  sich hierfür zur Wiederwahl Helmut Uder (Reinbek) und Holger Hannemann (Ahrensburg) sowie neu Veronika Knödler (Bad Oldesloe). Alle drei Kandidaten werden vom DGB und seinen Gewerkschaften vorgeschlagen und werden die Versicherten ehrenamtlich beraten und ihnen bei der Antragstellung auf Alters-, Hinterbliebenen- oder Erwerbsminderungsrente unentgeltlich helfen.

Dies unterscheidet übrigens Versichertenälteste/Versichertenberater von Rentenberater. Wir bieten unsere Hilfe unentgeltlich für die Versicherten an, die anderen nehmen ein Honorar (zum Teil in deftiger Höhe).

 


Versichertenältesten-Bilanz 2013 - 2016

01.03.2017. (ud) Als Versichertenältester der DRV Nord berate und helfe ich nicht nur den Versicherten der DRV Nord bei der Rentenantragsstellung sondern auch den Versicherten der DRV Bund, Versicherten anderer Regionalträger und der DRV KBS.

 

Meine Bilanz im Reinbeker Rathaus von 2013 - 2016 sieht wie folgt aus:

Altersrenten: 341 Anträge aufgenommen

Hinterbliebenenrenten: 178 Anträge aufgenommen

Erwerbsminderungsrenten: 115 Anträge aufgeommen

Renten insgesamt: 664

Hinzu kommen 400 Beratungsgespräche bzw. Kontenklärungen.

Damit habe ich in Reinbek insgesamt 1.064 Versicherten in Rentenangelegenheiten geholfen.

 

Da die Nachfrage erheblich gestiegen ist, biete ich meine Sprechstunden fast jeden Montag im Reinbeker Rathaus an und bei großem Bedarf ebenfalls an zwei Dienstagen im Monat.

Aber Achtung: Nicht einfach ins Rathaus gehen sondern telefonisch mit mir den Termin absprechen.

Telefon: 0151 41468694